V-1 Bestätigung der neuen Satzung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg
Die Landesdelegiertenkonferenz bestätigt die neue Satzung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg, beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg am 2. April 2016. Geändert hat sich dabei folgendes:
Nach
- wählt eine*n Delegierte*n für den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND (Bundesverband). Die Wahlen finden immer nachfolgend zur Wahl des*der Schatzmeister*in statt. Falls der*die Schatzmeister*in keine FIT*-Person ist, muss dieses Amt von einer FIT*-Person übernommen werden. Falls das Amt unbesetzt ist, ist eine Nachwahl auch auf einer LMV ohne Landesvorstandswahlen durchzuführen.
Füge ein:
- wählt zwei Ersatz-Basisdelegierte für den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND (Bundesverband). Die Wahlen finden immer nachfolgend zur Wahl der*des Basisdelegierten für den Bundesfinanzausschuss statt. Mindestens einer der Ersatzdelegiertenplätze muss von einer FIT*-Person besetzt sein. Falls einer der Plätze unbesetzt ist, ist eine Nachwahl auch auf der nächsten anstehenden LMV durchzuführen. Die Ersatz-Basisdelegierten haben die Aufgabe, die*den Basisdelegierten zu vertreten, falls sie*er nicht an dem Bundesfinanzausschuss teilnehmen kann.